41.2.1.Nr.66
§ 25 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Bei der Vertrauensunwürdigkeit ist auf das Gesamtbild des Verhaltens abzustellen und kann es auch auf Verhaltensweisen außerhalb eines Dienstverhältnisses ankommen.
41.2.1.Nr.66
§ 25 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Bei der Vertrauensunwürdigkeit ist auf das Gesamtbild des Verhaltens abzustellen und kann es auch auf Verhaltensweisen außerhalb eines Dienstverhältnisses ankommen.
