41.2.1.Nr.65
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Hat ein im Verkauf beschäftigter Angestellter zumindest in zwei Fällen dem Arbeitgeberunternehmen von Kunden angebotene Eintauschfahrzeuge auf eigene Rechnung angekauft, ohne dies dem Kunden oder der Beklagten gegenüber offen zu legen, liegt der Entlassungsgrund dienstlicher Vertrauensunwürdigkeit vor.

