41.2.1.Nr.67
§ 7 Abs. 1 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Stellt ein erweitertes vertragliches Konkurrenzverbot - ähnlich wie § 7 Abs. 1 AngG - nicht auf den Aspekt der Konkurrenzierung im engeren Sinn ab, geht es vor allem um das Interesse des Arbeitgebers an der vollen Arbeitskraft des Angestellten und der uneingeschränkten Vertretung der Interessen des Arbeitgebers.

