41.2.1.Nr.60
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Missachtet ein Kreditverantwortlicher die Bankrichtlinien für die Kreditvergabe in zahlreichen Fällen, entsteht dadurch weit überdurchschnittlicher Wertberichtigungsbedarf und überschreitet er auch sein Pouvoir, verwirklicht er den Entlassungsgrund dienstlicher Vertrauensunwürdigkeit.

