41.2.1.Nr.55
§ 82 lit. d GewO 1859
§ 133 Abs. 1 StGB
1. Kassiert ein Arbeitnehmer (im Anlassfall ein Fahrer) für einen anderen (hier eine Vertragsspedition) Beträge, handelt es sich um Gelder, die ihm im Rahmen einer Inkassovollmacht anvertraut sind.

