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Veruntreuung einkassierter Beträge - OGH 28.4.2008, 8 ObA 80/07h

25. LfgOktober 2008

41.2.1.Nr.55

§ 82 lit. d GewO 1859
§ 133 Abs. 1 StGB

1. Kassiert ein Arbeitnehmer (im Anlassfall ein Fahrer) für einen anderen (hier eine Vertragsspedition) Beträge, handelt es sich um Gelder, die ihm im Rahmen einer Inkassovollmacht anvertraut sind.

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