41.2.1.Nr.56
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Bei Angestellten in leitender Position ist ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit anzulegen.
41.2.1.Nr.56
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Bei Angestellten in leitender Position ist ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit anzulegen.
