41.2.1.Nr.48
§ 27 Z 1 dritter Fall, Z 4 zweiter Fall AngG
§ 34 Abs. 2 lit. b erster und zweiter Fall VBG
1. Gerade beim Krankenpflegeberuf muss sich der Dienstgeber darauf verlassen können, dass eine menschenwürdige Behandlung der Patienten gewährleistet ist.

