41.2.1.Nr.47
§ 7 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Eine über § 7 AngG hinausgehende Beschränkung von Nebenbetätigungen kann keine Erweiterung des Entlassungstatbestandes des § 27 Z 3 AngG bewirken.
41.2.1.Nr.47
§ 7 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Eine über § 7 AngG hinausgehende Beschränkung von Nebenbetätigungen kann keine Erweiterung des Entlassungstatbestandes des § 27 Z 3 AngG bewirken.
