41.2.1.Nr.43
§ 27 Z 1 AngG
1. Verrichtet ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistungen wiederholt alkoholisiert und wurde er zweimal - jeweils unter Androhung der Entlassung - verwarnt, stellt, auch wenn sich das Verhalten kurzzeitig gebessert hat, abermaliger Alkoholgeruch - nachdem Alkohol konsumiert wurde - beim Erscheinen zum Dienst Vertrauensunwürdigkeit dar.

