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Abträgliches Nebengeschäft Aufnahme eines Heimpfleglings in private Betreuung - OGH 20.1.2005, 8 ObA 118/04t

15. LfgJuni 2005

41.2.1.Nr.41

§ 82 lit. e zweiter Fall GewO 1859

1. Unter Abträglichkeit des Nebengeschäfts ist ua auch eine Konkurrenzierung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu verstehen.

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