41.2.1.Nr.41
§ 82 lit. e zweiter Fall GewO 1859
1. Unter Abträglichkeit des Nebengeschäfts ist ua auch eine Konkurrenzierung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu verstehen.
41.2.1.Nr.41
§ 82 lit. e zweiter Fall GewO 1859
1. Unter Abträglichkeit des Nebengeschäfts ist ua auch eine Konkurrenzierung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu verstehen.
