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Schwere Körperverletzung und Nötigung von Bezugspersonen - OGH 13.6.2002, 8 ObA 124/02x

7. LfgNovember 2002

41.2.1.Nr.25

§ 82 lit. d GewO 1859

1. Die von § 82 lit. d GewO 1859 verlangte „Strafbarkeit“ ist nicht davon abhängig, dass bereits im Zeitpunkt der Entlassung die Verurteilung erfolgt ist, sondern nur, dass die Straftat vorliegt.

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