41.2.1.Nr.24
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 864 ABGB
§ 4 Abs. 1 UrlG
1. Ist ein mit der Aufforderung des Urlaubsverbrauchs dienstfrei gestellter, gekündigter, zeitlich offen krankgeschriebener Angestellter zum Zeitpunkt des Antritts einer privaten PKWFahrt nach Nürnberg nicht nur objektiv arbeitsfähig, sondern mutet er sich - gegen die ihm vom Arzt erteilte Weisung über die Ausgehzeiten - die vielstündige Autofahrt zu, teilweise mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h, ist dies im Falle einer hypertonen Krise nicht nur schädlich, sondern muss ihm wohl klar sein, dass er wieder arbeitsfähig war; zumindest müsste er das Gefühl einer derartigen Besserung zum Anlass nehmen, den Arzt zu konsultieren, ob der Krankenstand noch vorliegt.

