41.2.1.Nr.6
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 70 Abs. 1 KO
1. Die Stellung eines Konkursantrages gegen den eigenen Arbeitgeber verwirklicht den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 dritter Fall AngG noch nicht, da es sich beim Konkursantrag um ein Gläubigerrecht (§ 70 Abs. 1 KO) handelt, das grundsätzlich auch dem Arbeitnehmer als Gläubiger von Gehaltsforderungen offensteht.

