41.1.3.Nr.10
§ 82 Satz 1 dritter Fall GewO 1859
§ 82 lit d dritter Fall GewO 1859
§ 207a Abs. 3 StGB
1. Bekannt geworden ist der Entlassungsgrund, sobald dem Arbeitgeber alle für die Beurteilung wesentlichen Einzelheiten der Handlung und der Person zur Kenntnis gelangt sind.

