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Arbeitgeber oder Stellvertreter, Personalleiter, sonstige Vorgesetzte, z.B. Schichtleiter? - OGH 24.10.2024, 8 ObA 35/24s

74. LfgFebruar 2025

41.1.3.Nr.10

§ 82 Satz 1 dritter Fall GewO 1859
§ 82 lit d dritter Fall GewO 1859
§ 207a Abs. 3 StGB

1. Bekannt geworden ist der Entlassungsgrund, sobald dem Arbeitgeber alle für die Beurteilung wesentlichen Einzelheiten der Handlung und der Person zur Kenntnis gelangt sind.

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