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Freizeitgewährung durch Vorgesetzte vor Entlassungszugang - OGH 23.5.2001, 9 ObA 116/01a

4. LfgNovember 2001

41.1.4.Nr.1

§ 82 lit. f erster Fall GewO 1859

1. Entlassungsgrund und Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung müssen im Zeitpunkt des Zugangs der Entlassungserklärung vorliegen.

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