vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mit Personalangelegenheiten befasste leitende Angestellte Auch stellvertretende Restaurantleiterin? - OGH 29.4.2014, 9 ObA 43/14k

43. LfgOktober 2014

41.1.3.Nr.6

§ 25 AngG
§ 1006 ABGB

1. Der Arbeitgeber muss sich in Bezug auf Entlassungssachverhalte den Kenntnisstand seiner Stellvertreter oder ganz oder teilweise mit Personalangelegenheiten befasster leitender Angestellter zurechnen lassen, auch wenn diese ihm nicht unverzüglich berichten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!