41.1.3.Nr.3
§ 27 AngG
§ 82 GewO 1859
§ 34 Abs. 1 VBG
1. Erlangt ein nicht entlassungsberechtigter vorgesetzter Arbeitnehmer (leitender Angestellter) Kenntnis von einem Entlassungssachverhalt, kann eine Informationsverzögerung durch ihn die Verspätung der Entlassung bewirken.

