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Tätliche Ehrenbeleidigung - Ausspruch nach 5 Tagen (Wochenende, Schichtdienst) Abwesenheit des Beschäftiger-Abteilungsleiters? - OGH 24.9.2018, 8 ObA 57/18t

56. LfgMärz 2019

41.1.2.Nr.13

§ 82 lit. g GewO 1859

1. Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Ausspruchs der Entlassung ist insoweit nicht maßgeblich, wann der Dienstnehmer den Entlassungsgrund setzte, sondern wann dem Dienstgeber der Entlassungsgrund bekannt wurde.

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