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Monatelange Nichtreaktion (1 Jahr) nach Suspendierung und Ermittlungsabschluss? Verfristung? - OGH 23.7.2019, 9 ObA 20/19k

58. LfgOktober 2019

41.1.2.Nr.14

§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 105 Abs. 3 Z. Z. 1 lit. i, Z 2 lit. a, Abs. 3 ArbVG
§ 106 Abs. 2 ArbVG

1. Die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses muss unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern erklärt werden.

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