41.1.2.Nr.11
§ 27 Abs. 1 Z. 1 dritter Fall AngG
1. Ob der Dienstgeber den Entlassungsgrund unverzüglich geltend gemacht hat, ist im Einzelfall zu beurteilen.
41.1.2.Nr.11
§ 27 Abs. 1 Z. 1 dritter Fall AngG
1. Ob der Dienstgeber den Entlassungsgrund unverzüglich geltend gemacht hat, ist im Einzelfall zu beurteilen.
