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Verleumdung (wahrheitswidrige Diebstahlsanzeige) Entlassung erst nach polizeilichen Ermittlungen - OGH 18.12.2003, 8 ObA 30/03z

12. LfgJuni 2004

41.1.2.Nr.5

§ 82 lit. d GewO

1. Liegt ein zweifelhafter Sachverhalt vor, kann der Arbeitgeber während des zur Aufklärung diese Sachverhalts dienenden Strafverfahrens die Entlassung aussprechen.

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