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Unverzügliche Nachforschungspflicht Späteres Bekanntwerden anderer Fakten - OGH 30.8.2001, 8 ObA 49/01s

5. LfgFebruar 2002

41.1.2.Nr.4

§ 25 AngG
§ 27 Z 1 AngG

1. Bei zweifelhaftem Sachverhalt muss der Arbeitgeber die zur Feststellung des Sachverhaltes erforderlichen und zumutbaren Erhebungen ohne Verzögerung durchführen.

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