41.1.2.Nr.3
§ 25 AngG
§ 27 Z 1 AngG
1. Es kann nicht zweifelhaft sein, dass dem Arbeitgeber zuzubilligen (sogar nahezulegen) ist, vor der Entlassung eine Stellungnahme des Arbeitnehmers zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen einzuholen.
41.1.2.Nr.3
§ 25 AngG
§ 27 Z 1 AngG
1. Es kann nicht zweifelhaft sein, dass dem Arbeitgeber zuzubilligen (sogar nahezulegen) ist, vor der Entlassung eine Stellungnahme des Arbeitnehmers zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen einzuholen.
