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Äußerung zu aufgeklärtem Sachverhalt? - Bargutschrift gegen Retourware an Mitarbeiter - OGH 28.6.2018, 9 ObA 54/18h

55. LfgOktober 2018

41.1.1.Nr.25

§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG

1. Die Gründe für eine vorzeitige Beendigung müssen bei sonstigem Verlust des Auflösungsrechts unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden geltend gemacht werden.

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