41.1.1.Nr.23
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Mehrfache Bargeldentnahmen des Dienstnehmers (auch vor 10 Jahren), die ohne Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten und keinen Eingang in die Buchhaltung fanden, sind geeignet, den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit zu erfüllen.

