41.1.1.Nr.22
§ 82 lit. d und lit. e 2. Fall GewO 1859
1. Die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Entlassung setzt stets den vom Arbeitnehmer zu erhebenden Einwand des Fehlens der Rechtzeitigkeit voraus.
41.1.1.Nr.22
§ 82 lit. d und lit. e 2. Fall GewO 1859
1. Die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Entlassung setzt stets den vom Arbeitnehmer zu erhebenden Einwand des Fehlens der Rechtzeitigkeit voraus.
