41.1.1.Nr.21
§ 25 AngG
§ 27 Z. 1 dritter Fall, Z. 6 AngG
1. Ob eine Entlassung rechtzeitig oder verspätet vorgenommen wurde, lässt sich immer nur nach den Umständen des einzelnen Falls richtig beurteilen.
41.1.1.Nr.21
§ 25 AngG
§ 27 Z. 1 dritter Fall, Z. 6 AngG
1. Ob eine Entlassung rechtzeitig oder verspätet vorgenommen wurde, lässt sich immer nur nach den Umständen des einzelnen Falls richtig beurteilen.
