41.1.1.Nr.18
§ 30 Abs. 1 lit. h GemeindeO
§ 34 GemeindeO
§ 51 Tiroler GemeindeO
1. Eine durch einen erforderlichen Gemeinderatsbeschluss nicht gedeckte Willenserklärung des Bürgermeisters bindet die Gemeinde grundsätzlich nicht.
41.1.1.Nr.18
§ 30 Abs. 1 lit. h GemeindeO
§ 34 GemeindeO
§ 51 Tiroler GemeindeO
1. Eine durch einen erforderlichen Gemeinderatsbeschluss nicht gedeckte Willenserklärung des Bürgermeisters bindet die Gemeinde grundsätzlich nicht.
