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Öffnung des Email-Accounts - OGH 25.6.2013, 9 ObA 64/13x

40. LfgOktober 2013

41.1.1.Nr.19

§ 25 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG

1. Bei zweifelhaftem Sachverhalt ist der Dienstgeber verpflichtet, die zur Feststellung erforderlichen und zumutbaren Erhebungen ohne Verzögerungen durchzuführen.

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