41.1.1.Nr.17
§ 25 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall, 3 AngG
§ 24 GmbHG
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Ein Dauertatbestand rechtfertigt die Entlassung (unter Bedachtnahme auf die Obliegenheit der Unverzüglichkeit) während des gesamten Zeitraums, während dessen das pflichtwidrige Verhalten besteht.

