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Was gilt für Dauertatbestände? - OGH 26.1.2010, 9 ObA 87/09y

30. LfgJuni 2010

41.1.1.Nr.17

§ 25 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall, 3 AngG
§ 24 GmbHG
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Ein Dauertatbestand rechtfertigt die Entlassung (unter Bedachtnahme auf die Obliegenheit der Unverzüglichkeit) während des gesamten Zeitraums, während dessen das pflichtwidrige Verhalten besteht.

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