41.1.1.Nr.15
§ 37 Abs. 2 lit. b Stmk GVBG
§ 2 ABGB
§ 867 ABGB
§ 1016 ABGB
§ 1162 ABGB
1. Die bisherige Rsp zum schwebend unwirksamen Rechtsgeschäft bzw. dessen nachträgliche Genehmigung und Heilung ist auf eine von einem unzuständigen Organ ausgesprochene Entlassung nicht anzuwenden.

