41.1.1.Nr.14
§ 82 GewO 1859
§ 27 AngG
1. Wird ein Arbeitnehmer am Samstag mit rechtswidrig entnommener Lagerware entdeckt und ihm vom Leiter der Materialwirtschaft angekündigt, er werde am Montag mit dessen Vorgesetzten darüber reden, ist kein Verzicht auf die Ausübung des Entlassungsrechts anzunehmen.

