41.1.1.Nr.13
§ 25 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Die bloße Zahl der Tage zwischen dem Bekanntwerden des Entlassungsgrunds und der Entlassung ist zur Frage der Rechtzeitigkeit nicht entscheidend.
41.1.1.Nr.13
§ 25 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Die bloße Zahl der Tage zwischen dem Bekanntwerden des Entlassungsgrunds und der Entlassung ist zur Frage der Rechtzeitigkeit nicht entscheidend.
