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Behauptungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für den Rechtsuntergang - OGH 9.7.2008, 9 ObA 80/08t

26. LfgFebruar 2009

41.1.1.Nr.12

§ 82 GewO 1859
§ 27 AngG
§ 1447 ABGB

1. Gründe für die vorzeitige Auflösung sind unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, geltend zu machen.

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