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Welche Zeitspanne? Vermeidung Verzichtseindruck - OGH 25.11.2003, 8 ObA 96/03f

12. LfgJuni 2004

41.1.1.Nr.9

§ 25 AngG

1. Ob eine Entlassung rechtzeitig oder verspätet vorgenommen wurde, kann nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

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