vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mehrtägiges Weiterarbeiten-Lassen - OGH 21.5.2003, 9 ObA 55/03h

10. LfgOktober 2003

41.1.1.Nr.8

§ 82 GewO 1859
§ 25 AngG
§ 27 AngG

1. Der Grundsatz der Unverzüglichkeit besagt, dass der Arbeitgeber die Entlassung ohne Verzug, d.h. sofort, nachdem ihm der Entlassungsgrund bekannt geworden ist, aussprechen muss, widrigenfalls das Entlassungsrecht erlischt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!