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Zeit zur Rechtsauskunft - OGH 5.10.2000, 8 ObA 136/00h

2. LfgFebruar 2001

41.1.1.Nr.3

§ 25 AngG
§ 27 Z 6 AngG

1. Ist im Falle einer direkten Beleidigung der Sachverhalt von vornherein vollständig geklärt und der Beleidigte in Personalangelegenheiten entscheidungsbefugt, ist ihm lediglich zuzubilligen, neben einer - bei unkompliziertem und offenkundigem Sachverhalt nur kurzen - Überlegungsfrist vor Ausspruch der Entlassung eine Rechtsauskunft einzuholen. Auch diese muss aber unverzüglich eingeholt werden.

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