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Sofortige Abhilfe und Dauer der Kündigungsfrist? Sonstige Abhilfemöglichkeiten während der Kündigungsfrist? - OGH 10.1.2001, 9 ObA 319/00b

3. LfgJuli 2001

41.1.1.Nr.4

§ 82 lit. g erster Tatbestand GewO 1859

1. Essentielles Merkmal jedes Entlassungstatbestandes ist, dass die Weiterbeschäftigung nach objektivem Maßstab auf den konkreten Fall bezogen so unzumutbar ist, dass eine sofortige Abhilfe erforderlich ist.

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