40.6.4.Nr.2
§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 1158 Abs. 3 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 21 AngG
§ 29 AngG
1. Auch den begünstigten Behinderten wird im Fall einer mangels Zustimmung des Behindertenausschusses unwirksamen Kündigung die Möglichkeit eröffnet, entweder auf dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu bestehen oder die Beendigungserklärung gegen sich gelten zu lassen und die für diesen Fall (bei Verschulden des Arbeitgebers) zustehende Kündigungsentschädigung zu begehren.

