40.6.3.Nr.5
§ 10 MSchG
§ 1155 ABGB
§ 1497 ABGB
§ 3 Abs. 1 IESG
§ 3a Abs. 1 IESG
1. Anders als bei der Kündigungsanfechtung kommt der Klage auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses keine rechtsgestaltende Wirkung zu. Die Kündigung ist daher nicht schwebend unwirksam.

