40.5.7.Nr.14
§ 32 Abs. 4 VBG
§ 70 VBG
§ 13 BDG 1979
§ 15c BDG 1979
§ 17 Abs. 1 PTSG
1. Für den Kündigungsgrund einer Änderung des Arbeitsumfangs, der Organisation des Dienstes oder der Arbeitsbedingungen muss die Organisationsänderung nach den Umständen des Einzelfalls das Dienstverhältnis so stark berühren, dass die Kündigung die notwendige Folge ist.

