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VBG-gleiche Kündbarkeit - Universitätsprofessor: Gröbliche Dienstpflichtverletzung? Herabwürdigendes, aggressives Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Nötigung zur unzulässigen Informationsverschaffung - OGH 30.1.2018, 9 ObA 30/17b

54. LfgJuni 2018

40.5.7.Nr.15

§§ 49 ff VBG

1. Der Verpflichtung zur Angabe des Grundes der Kündigung - soweit ein solcher erforderlich ist - wird entsprochen, wenn einem Kündigungsschreiben deutlich entnommen werden kann, welcher Kündigungsgrund geltend gemacht wird.

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