40.5.7.Nr.4
§ 32 Abs. 1 VBG
§ 73 Abs. 1 erster Satz Tiroler L-VBG
1. Auch für eine formbedürftige Aufkündigung ist die aus Sicht des Empfängers erkennbare individuelle Sonderbedeutung eines Ausdruckes maßgeblich.
40.5.7.Nr.4
§ 32 Abs. 1 VBG
§ 73 Abs. 1 erster Satz Tiroler L-VBG
1. Auch für eine formbedürftige Aufkündigung ist die aus Sicht des Empfängers erkennbare individuelle Sonderbedeutung eines Ausdruckes maßgeblich.
