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Unverzüglichkeit bei Gebietskörperschaften - OGH 22.5.2002, 9 ObA 103/02s

7. LfgNovember 2002

40.5.7.Nr.1

§ 33 Abs. 1 und 2 Grazer VBG

1. Bei Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit auf wichtige Gründe gilt der Grundsatz der Unverzüglichkeit der Geltendmachung auch für die Kündigung.

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