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Mütter- und Vätergeschützte - Vertraglicher Ausschluss als Elternteilzeit? - OGH 18.3.2016, 9 ObA 20/16f

49. LfgOktober 2016

40.5.4.Nr.2

§ 10 MSchG
§ 12 MSchG
§ 15h MSchG
§ 15i MSchG
§ 15n MSchG
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 19d AZG

1. Liegt „Elternteilzeit“ nach §§ 15h oder 15i MSchG vor, so hat die Dienstnehmerin besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz gemäß den §§ 10 und 12 MSchG.

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