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Starke Personaleinschränkung und Statusunkenntnis - VwGH 3.10.2002, 97/08/0555

12. LfgJuni 2004

40.4.3.Nr.2

§ 8 Abs. 2 zweiter Satz BEinstG
§ 14 Abs. 2 BEinstG

1. Für einen besonderen Ausnahmefall, in welchem die vorherige Einholung der behördlichen Zustimmung nicht zugemutet werden kann, haben die besonderen Ausnahmegründe ergänzend zu den für die grundlegende Interessenabwägung maßgebenden Gründen zu treten.

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