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Nachträgliche Zustimmung bei Betriebsratskündigung? - OGH 7.6.2001, 9 ObA 141/01b

4. LfgNovember 2001

40.4.3.Nr.1

§ 62 Z 1 ArbVG
§ 120 Abs. 1 und 3 ArbVG
§ 121 Z 1 ArbVG

1. Eine bereits erfolgte Betriebsauflösung führt zur Mandatsbeendigung nach § 62 ArbVG, sodass bei Betriebsratsmitgliedern das Gericht nicht mehr eingeschaltet werden muss.

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