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Behinderte Wirtschaftliche Schwierigkeiten - VwGH 13.8.2003, 2002/11/0207

12. LfgJuni 2004

40.4.3.Nr.3

§ 8 Abs. 2 und 4 lit. b BEinstG (idF 1999/I/017)

1. Was im Einzelnen als „besonderer Ausnahmefall“ nach § 8 Abs. 2 BEinstG anzusehen ist, kann nicht allgemein, sondern nur nach Lage des Einzelfalles beurteilt werden.

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