40.3.5.Nr.10
§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 12 BEinstG
1. Der Zustimmungsbescheid nach § 8 Abs. 2 BEinstG ermöglicht zwar die Kündigung durch den Dienstgeber, ersetzt diese aber nicht.
40.3.5.Nr.10
§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 12 BEinstG
1. Der Zustimmungsbescheid nach § 8 Abs. 2 BEinstG ermöglicht zwar die Kündigung durch den Dienstgeber, ersetzt diese aber nicht.
