40.3.5.Nr.2
§ 8 Abs. 2 und 4 BEinstG
Art. 130 Abs. 2 B-VG
1. Behinderte Menschen genießen zwar einen erhöhten Kündigungsschutz, sie sollen jedoch nicht als praktisch unkündbar anzusehen sein.
40.3.5.Nr.2
§ 8 Abs. 2 und 4 BEinstG
Art. 130 Abs. 2 B-VG
1. Behinderte Menschen genießen zwar einen erhöhten Kündigungsschutz, sie sollen jedoch nicht als praktisch unkündbar anzusehen sein.
